In diesem Text erzählen wir von unseren Erfahrungen die wir in vielen Kitas und auch als Schulfotografen machen (https://www.der-andere-schulfotograf.de/) und unserer daraus folgenden Einschätzung. Dies ist keine Rechtsberatung. 

Immer wieder fragen uns die Kitas und Kindergärten, was sie denn davon haben wenn wir bei Ihnen in der Einrichtung fotografieren. Tolle Fotos und keine Arbeit mit dem Fotoverkauf, ist dann unsere Antwort. Leider reicht das vielen Kitas und Kindergärten nicht. Sie hätten gerne noch eine Umsatzbeteiligung oder anderweitig Geschenke. Ganz abgesehen davon dass dies den Eltern gegenüber nicht fair ist, schließlich bezahlen diese das dann ja, ist es auch in vielen Fällen rechtlich mindestens bedenklich, wenn nicht illegal.

Gut zusammengefasst hat das Thema die Rechtsanwaltskanzlei Ferner Alsdorf & Aachen

Korruption: Schulfotografen und Schulen im Visier der Strafverfolger wegen Bestechlichkeit bei Schulfotografie

Zitat: „Ermittlungskomplexe im Zusammenhang mit Korruptionshandlungen im Bereich der Erteilung von Fotografieaufträgen an Schulen und in Kindergärten mit zusammen 10.480 Straftaten. Die Ermittlungen betrafen finanzielle Absprachen/Vereinbarungen zwischen den Verantwortlichen der betreffenden Bildungseinrichtungen und Firmen im Bereich der Schulfotografie im Zusammenhang mit der Erlaubniserteilung für entsprechende Fotoarbeiten. Als Gegenleistung boten die beauftragten Firmen die Zahlung eines Geldbetrages pro fotografiertem Kind an.“

Jetzt kommt immer öfters die Entscheidung gar keine Fotos mehr zu machen

Leider ist es mittlerweile so, dass einige Leitungen von Kindergärten und Schulen jetzt aus Panik die Fotografie ganz verbieten, was natürlich auch Quatsch ist. Wichtig ist einfach nur dass keine Provision in Summe von Geld oder dem nächsten gekauften Beamer oder Laptop an die KItas oder Schulen geht. Auch Ideen dass ja der Elternrat dann eine Spende bekommt sind meiner Meinung nach auch nicht in Ordnung.

Der VBE-Verband Bildung und Erziehung hat dazu auch eine Mitteilung an die Kitas und Schulen herausgegeben:

VBE warnt alle Schulleitungen davor, Spenden, Gutscheine oder Sachzuwendungen von Schulfotografen anzunehmen
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
bitte geben Sie dieses Schreiben per E-Mail oder ausgedruckt auch an Ihre Kolleginnen und Kollegen weiter. Besten Dank.
Wahrscheinlich wurde Ihre Schule bereits zu Beginn des Schuljahres von einer oder verschiedenen Firmen für Schulfotografie kontaktiert und um die Vergabe eines Auftrages gebeten. Dies klingt zunächst harmlos, ist es jedoch unter Umständen keineswegs: Die Staatsanwaltschaft Bochum führt aktuell ein umfangreiches Ermittlungsverfahren gegen eine bundesweit tätige Fotofirma, die verschiedene Produkte der Schul- und Kindergartenfotografie anbietet. Im Rahmen dieses Verfahrens wird ebenfalls gegen zahlreiche Kindertageseinrichtungen, Schulen, Lehrkräfte und Schulleitungen (alleine in Baden-Württemberg laufen rund 800 Verfahren) wegen Vorteilsnahme im Amt ermittelt – der Staatsanwaltschaft zufolge besteht hierbei der konkrete Anfangsverdacht, dass die betroffenen Einrichtungen Zuwendungen seitens der Fotofirma erhalten haben, um sich für die Firma als Schul- oder Kindergartenfotograf zu entscheiden. Es steht der Tatvorwurf der Bestechlichkeit gemäß § 332 StGB im Raum. Bei den Zuwendungen kann es sich um Spenden (auch an Fördervereine), Gutscheine oder Sachzuwendungen handeln. Auch die Annahme von Gratisfotomappen für Lehrerinnen und Lehrer ist kritisch zu beurteilen.
Der VBE warnt alle Schulen und Kindertageseinrichtungen ausdrücklich davor, Spenden, Gutscheine oder Sachzuwendungen von Schul- und Kindergartenfotografen anzunehmen, unabhängig davon, ob diese den Leitungen, Lehrkräften, Erzieherinnen und Erziehern, (Schul-)Kindern oder Fördervereinen angeboten werden. Hierbei gibt es auch keine Bagatellgrenze. Aufgrund der aktuellen Situation raten wir, die Zusammenarbeit mit Schul- und Kindergartenfotogrfen sorgfältig abzuwägen.

Dazu kam dann noch die DSGVO. Eigentlich ist die DSGVO eine gute Sache, allerdings war die Umsetzung in Deutschland eine Katastrophe. Erst passiert lange gar nichts und dann gibt es eine Mega Panik und die Regierung ist selbst kaum in der Lage mit positivem Beispiel vorran zu gehen. Nein die DSGVO verbietet oder erschwert das fotografieren in der KIta oder Schule nicht. Auch früher mußte der Fotograf die Erlaubnis der Eltern zum fotografieren haben. Entweder direkt oder übern dem Umweg der Schule oder des Kindergartens. Das ist an sich alles kein großes Drama, wir haben viele Kindergärten und Schulen das klappt das bestens. Andere lassen gar nicht mehr fotografieren, weil sie so verunsichert sind. Das kanns doch auch nicht sein….

Fragen Sie uns gerne an und wir erklären Ihnen die ganzen Hintergründe noch genauer, wenn sie möchten.

Tags: Datenschutz-Grundverordnung, Kitafotograf DSGVO Konform, Datenschutz, EU, Kindergartenfotograf, Fotograf, Fotos, Kitafotos, Kitafotograf DSGVO, Kinderfotos Datenschutz sicher, rechtlich sichere Kitafoots, Kinderfotos Eu Datenschutzgrundverordnung. Kitafotograf DSGVO, Bestechung, Korruption, Bestechungsfrei, Korruptionsfrei, Ermittlungen, Schulen, Schulleitung, KIndergarten, KIndergartenleitung, Strafe, Strafen, Kitafotograf korruption